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    Perspektiven

    BAFA-Förderung für ERP-Beratung: Voraussetzungen, Antrag und Ablauf

    Warum viele mittelständische Unternehmen die BAFA-Förderung für ERP-Beratung nicht kennen – und wie sie den Zuschuss einfach und korrekt beantragen.

    Stefan Radau8 Min. LesezeitNovember 2025

    Eine Förderung, die zu wenige kennen

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, fördert seit Jahren unabhängige Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen. Das Programm heißt offiziell Förderung unternehmerischen Know-hows und richtet sich an Unternehmen, die professionelle Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen oder organisatorischen Fragen benötigen. ERP-Beratung fällt eindeutig in diesen Rahmen – und dennoch nutzen erstaunlich wenige mittelständische Unternehmen diese Möglichkeit.

    Die Gründe dafür sind vielfältig: Viele Unternehmen wissen schlicht nicht, dass diese Förderung existiert. Andere scheuen den vermeintlichen bürokratischen Aufwand. Und wieder andere sind unsicher, ob ihre ERP-Beratung überhaupt förderfähig ist. In diesem Beitrag klären wir alle relevanten Fragen: Wer ist antragsberechtigt? Wie hoch ist die Förderung? Wie läuft der Antragsprozess ab? Und worauf müssen Sie achten, damit Ihr Antrag bewilligt wird?

    BAFA-Förderung auf einen Blick

    0 %

    Zuschuss alte Bundesländer

    Förderquote für Bestandsunternehmen in den alten Bundesländern inkl. Berlin

    0 %

    Zuschuss neue Bundesländer

    Förderquote für Bestandsunternehmen in den neuen Bundesländern ohne Berlin

    0 .000 €

    max. förderfähige Beratungskosten

    Maximaler Beratungsaufwand, der als Bemessungsgrundlage anerkannt wird

    0 .200 €

    maximaler Zuschuss

    Höchstbetrag der Förderung bei 80 % Förderquote in den neuen Bundesländern

    Quelle: BAFA, Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows

    Was wird gefördert?

    Das BAFA-Programm fördert Beratungsleistungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das umfasst ausdrücklich auch Beratung zur Einführung oder Optimierung von IT-Systemen, zur Prozessanalyse und zur strategischen Ausrichtung der Unternehmens-IT. Eine unabhängige ERP-Beratung – sei es zur Systemauswahl, zur Anforderungsanalyse oder zur Projektstandortbestimmung – ist damit grundsätzlich förderfähig.

    Wichtig ist die Abgrenzung: Gefördert wird die Beratung, nicht die Umsetzung. Das bedeutet, dass die Konzeptentwicklung, die Analyse, die Empfehlung und die Handlungsplanung förderfähig sind. Die eigentliche Implementierung eines ERP-Systems, die Softwarelizenzierung oder das Customizing fallen nicht unter die Förderung. Diese Abgrenzung entspricht genau dem Leistungsspektrum unabhängiger ERP-Berater, die beraten und begleiten, aber nicht selbst implementieren.

    Wer ist antragsberechtigt?

    Die BAFA-Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben und der EU-KMU-Definition entsprechen. Das bedeutet: maximal 249 Beschäftigte und entweder ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Das Unternehmen muss rechtlich selbstständig sein, darf also nicht zu einem Konzern gehören, der diese Schwellenwerte überschreitet.

    Das Programm unterscheidet zwischen zwei Kategorien von Antragstellern. Jungunternehmen sind Unternehmen, die weniger als zwei Jahre am Markt sind, gerechnet ab dem Datum der Gewerbeanmeldung oder der Eintragung ins Handelsregister. Bestandsunternehmen sind alle KMU, die länger als zwei Jahre am Markt sind. Für beide Kategorien gelten leicht unterschiedliche Konditionen, wobei die Förderquoten identisch sind. Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, die in den letzten drei Jahren bereits die maximale De-minimis-Beihilfe ausgeschöpft haben, oder die in bestimmten ausgeschlossenen Branchen tätig sind.

    • Kleine und mittlere Unternehmen nach EU-KMU-Definition mit Sitz in Deutschland, maximal 249 Beschäftigte, Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme bis 43 Mio. Euro
    • Freiberuflich Tätige sind ebenfalls antragsberechtigt, sofern sie die KMU-Kriterien erfüllen und in Deutschland ansässig sind
    • Jungunternehmen unter zwei Jahren erhalten die gleiche Förderquote, müssen aber zusätzlich ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner nachweisen
    • Nicht antragsberechtigt: Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Unternehmen der Beratungsbranche selbst sowie bestimmte Branchen wie die Fischerei und Aquakultur
    • Die De-minimis-Grenze muss eingehalten werden: Der Gesamtbetrag der De-minimis-Beihilfen darf im laufenden und den zwei vorangegangenen Steuerjahren 300.000 Euro nicht überschreiten

    Wie hoch ist die Förderung?

    Die Höhe der BAFA-Förderung hängt vom Standort des Unternehmens ab. Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt 4.000 Euro – das ist der Betrag der Beratungskosten, der als förderfähig anerkannt wird. Der tatsächliche Zuschuss ergibt sich aus der Förderquote, die je nach Region unterschiedlich ist.

    Für Unternehmen in den alten Bundesländern einschließlich Berlin beträgt die Förderquote 50 Prozent. Bei maximaler Ausschöpfung der Bemessungsgrundlage ergibt das einen Zuschuss von 2.000 Euro. Für Unternehmen in den neuen Bundesländern ohne Berlin beträgt die Förderquote 80 Prozent, was einem maximalen Zuschuss von 3.200 Euro entspricht. Diese Differenzierung soll die strukturellen Unterschiede zwischen den Regionen ausgleichen und mittelständischen Unternehmen in strukturschwächeren Gebieten einen stärkeren Anreiz zur Inanspruchnahme professioneller Beratung geben.

    Wichtig zu beachten: Die Förderung bezieht sich auf das Beratungshonorar, nicht auf Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen oder Material. Auch die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig, sofern das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist. In der Praxis bedeutet das: Wenn Ihre ERP-Beratung 5.000 Euro netto kostet, werden 4.000 Euro als Bemessungsgrundlage anerkannt. Davon erhalten Sie je nach Standort 50 oder 80 Prozent als nicht rückzahlbaren Zuschuss.

    Der Antragsprozess Schritt für Schritt

    Der Antragsprozess für die BAFA-Förderung ist strukturierter als viele annehmen, aber auch weniger bürokratisch als befürchtet. Der Schlüssel liegt in der richtigen Reihenfolge: Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden. Wer zuerst beraten lässt und dann den Antrag stellt, hat keinen Förderanspruch. Diese zeitliche Abfolge ist der häufigste Fehler – und er ist nicht heilbar.

    BAFA-Antrag in 5 Schritten

    1

    Berater auswählen

    Wählen Sie einen beim BAFA registrierten Berater aus. Nur Beratungsleistungen von zugelassenen Beratern sind förderfähig. Prüfen Sie die Registrierung in der BAFA-Beraterdatenbank.

    2

    Antrag online stellen

    Stellen Sie den Förderantrag über das elektronische Antragsportal des BAFA, bevor die Beratung beginnt. Sie benötigen grundlegende Unternehmensangaben, eine De-minimis-Erklärung und die Beraterregistrierungsnummer.

    3

    Bewilligung abwarten

    Das BAFA prüft Ihren Antrag und erteilt einen Zuwendungsbescheid. Erst nach Erhalt dieses Bescheids darf die Beratung beginnen. Die Bearbeitungszeit beträgt typischerweise zwei bis vier Wochen.

    4

    Beratung durchführen

    Führen Sie die Beratung innerhalb des bewilligten Zeitraums durch. Der Berater erstellt einen Beratungsbericht, der die Inhalte und Ergebnisse dokumentiert. Die Beratung muss den im Antrag beschriebenen Inhalten entsprechen.

    5

    Verwendungsnachweis einreichen

    Reichen Sie nach Abschluss der Beratung den Verwendungsnachweis ein: Beratungsbericht, Rechnung, Zahlungsnachweis und das ausgefüllte Formular. Nach Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.

    1

    Berater auswählen

    Wählen Sie einen beim BAFA registrierten Berater aus. Nur Beratungsleistungen von zugelassenen Beratern sind förderfähig. Prüfen Sie die Registrierung in der BAFA-Beraterdatenbank.

    2

    Antrag online stellen

    Stellen Sie den Förderantrag über das elektronische Antragsportal des BAFA, bevor die Beratung beginnt. Sie benötigen grundlegende Unternehmensangaben, eine De-minimis-Erklärung und die Beraterregistrierungsnummer.

    3

    Bewilligung abwarten

    Das BAFA prüft Ihren Antrag und erteilt einen Zuwendungsbescheid. Erst nach Erhalt dieses Bescheids darf die Beratung beginnen. Die Bearbeitungszeit beträgt typischerweise zwei bis vier Wochen.

    4

    Beratung durchführen

    Führen Sie die Beratung innerhalb des bewilligten Zeitraums durch. Der Berater erstellt einen Beratungsbericht, der die Inhalte und Ergebnisse dokumentiert. Die Beratung muss den im Antrag beschriebenen Inhalten entsprechen.

    5

    Verwendungsnachweis einreichen

    Reichen Sie nach Abschluss der Beratung den Verwendungsnachweis ein: Beratungsbericht, Rechnung, Zahlungsnachweis und das ausgefüllte Formular. Nach Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.

    Anforderungen an den Berater

    Nicht jeder Berater kann BAFA-geförderte Beratungen durchführen. Der Berater muss beim BAFA als Berater registriert sein und eine Beraterberechtigung für das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows besitzen. Die Registrierung setzt eine entsprechende Qualifikation und Berufserfahrung voraus. Das BAFA führt eine Beraterdatenbank, in der alle zugelassenen Berater gelistet sind und die öffentlich zugänglich ist.

    Darüber hinaus gelten inhaltliche Anforderungen an die Beratung selbst: Sie muss konzeptionell sein und auf die individuelle Situation des Unternehmens eingehen. Standardisierte Schulungen, reine Software-Einweisungen oder die Implementierung von Maßnahmen sind nicht förderfähig. Der Berater muss einen schriftlichen Beratungsbericht erstellen, der die Ausgangssituation, die Beratungsinhalte und die konkreten Handlungsempfehlungen dokumentiert. Dieser Bericht ist Teil des Verwendungsnachweises und wird vom BAFA geprüft.

    Innovera: Registrierter BAFA-Berater

    Innovera Consulting ist als Berater beim BAFA registriert und berechtigt, geförderte Beratungen im Rahmen des Programms Förderung unternehmerischen Know-hows durchzuführen. Wir unterstützen Sie nicht nur inhaltlich bei Ihrem ERP-Vorhaben, sondern begleiten Sie auch durch den Förderprozess – von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen ist einer der Punkte, an denen viele Antragsteller unnötig Zeit verlieren. Wenn Sie die Dokumente vorbereitet haben, bevor Sie den Antrag stellen, geht der gesamte Prozess deutlich schneller. Für die Antragstellung benötigen Sie grundlegende Unternehmensangaben, die sich aus dem Handelsregisterauszug oder der Gewerbeanmeldung ergeben. Dazu kommt eine De-minimis-Erklärung, in der Sie bestätigen, welche De-minimis-Beihilfen Ihr Unternehmen in den letzten drei Steuerjahren erhalten hat.

    Für den Verwendungsnachweis nach Abschluss der Beratung benötigen Sie den Beratungsbericht des Beraters, die Rechnung über die Beratungsleistung, einen Zahlungsnachweis, der belegt, dass die Rechnung beglichen wurde, sowie das ausgefüllte Verwendungsnachweisformular des BAFA. Der Zahlungsnachweis ist besonders wichtig: Die Zahlung muss per Überweisung erfolgt sein. Barzahlungen werden nicht anerkannt. Außerdem muss die Zahlung nachweislich vor Einreichung des Verwendungsnachweises erfolgt sein.

    Dokumentenprüfung und Antragsvorbereitung für BAFA-Förderung
    Sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen beschleunigt den BAFA-Förderprozess erheblich.

    Häufige Fehler bei der Antragstellung

    Die Bewilligungsquote der BAFA-Förderung ist grundsätzlich hoch, wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Ablehnungen und Verzögerungen resultieren fast immer aus vermeidbaren Fehlern. Die folgenden Fehler treten in der Praxis besonders häufig auf und lassen sich mit der richtigen Vorbereitung zuverlässig vermeiden.

    Fehler 1: Beratung vor Antragstellung begonnen

    Der schwerwiegendste und häufigste Fehler: Die Beratung wird begonnen, bevor der Förderantrag gestellt oder bewilligt ist. Das BAFA fördert keine rückwirkenden Beratungen. Die zeitliche Reihenfolge – erst Antrag, dann Bewilligung, dann Beratung – ist zwingend. Auch informelle Vorgespräche oder Workshops, die inhaltlich bereits als Beratung gewertet werden könnten, sollten vor der Antragstellung vermieden werden. Klären Sie mit Ihrem Berater frühzeitig, welche Leistungen förderfähig sind und wann sie beginnen dürfen.

    Fehler 2: Berater ist nicht beim BAFA registriert

    Nur Beratungsleistungen von beim BAFA registrierten Beratern sind förderfähig. Prüfen Sie die Registrierung Ihres Beraters, bevor Sie den Antrag stellen. Die BAFA-Beraterdatenbank ist online zugänglich und gibt Auskunft über den Registrierungsstatus. Ein Berater, der behauptet registriert zu sein, es aber nicht ist, führt dazu, dass Ihr Antrag abgelehnt wird – und die Beratungskosten vollständig bei Ihnen verbleiben.

    Fehler 3: Unvollständiger Beratungsbericht

    Der Beratungsbericht ist das zentrale Dokument für den Verwendungsnachweis. Er muss die Ausgangssituation des Unternehmens, die konkreten Beratungsinhalte und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen dokumentieren. Ein Bericht, der zu allgemein gehalten ist oder keine individuellen Empfehlungen enthält, kann zur Ablehnung des Verwendungsnachweises führen. Besprechen Sie mit Ihrem Berater frühzeitig, welche Anforderungen der Bericht erfüllen muss, und prüfen Sie den Entwurf, bevor er eingereicht wird.

    Fehler 4: Frist für den Verwendungsnachweis versäumt

    Nach Abschluss der Beratung muss der Verwendungsnachweis innerhalb der im Zuwendungsbescheid genannten Frist eingereicht werden. Wer diese Frist versäumt, verliert den Förderanspruch. Setzen Sie sich direkt nach Abschluss der Beratung eine Erinnerung und reichen Sie den Verwendungsnachweis zeitnah ein. Die Zusammenstellung der Unterlagen dauert in der Regel nur wenige Tage, wenn die Dokumente vollständig vorliegen.

    Zeitlicher Ablauf: Vom Antrag bis zur Auszahlung

    Der gesamte Prozess von der Antragstellung bis zur Auszahlung des Zuschusses dauert typischerweise drei bis sechs Monate. Die Antragsprüfung durch das BAFA benötigt in der Regel zwei bis vier Wochen. Danach kann die Beratung durchgeführt werden, was je nach Umfang einige Wochen bis wenige Monate in Anspruch nimmt. Nach Abschluss der Beratung erfolgt die Zusammenstellung und Einreichung des Verwendungsnachweises, dessen Prüfung nochmals zwei bis vier Wochen dauert. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach positiver Prüfung direkt auf das Konto des Unternehmens.

    Planen Sie den zeitlichen Ablauf in Ihre ERP-Projektplanung ein. Wenn Sie wissen, dass Sie in drei Monaten mit der ERP-Beratung beginnen möchten, sollten Sie den Förderantrag bereits jetzt stellen. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen und können die Beratung direkt nach Erhalt des Zuwendungsbescheids starten. Ihr Berater kann Sie bei der zeitlichen Koordination unterstützen und sicherstellen, dass alle Fristen eingehalten werden.

    ERP-Beratung und BAFA-Förderung: Was konkret förderfähig ist

    Um Missverständnisse zu vermeiden, eine klare Abgrenzung: Förderfähig ist die konzeptionelle Beratung rund um Ihr ERP-Vorhaben. Dazu gehören die Analyse Ihrer Ist-Situation und Ihrer Geschäftsprozesse, die Definition von Anforderungen an ein ERP-System, die Erstellung eines Kriterienkatalogs für die Systemauswahl, die Bewertung und der Vergleich von ERP-Systemen und Anbietern, die Entwicklung einer Implementierungsstrategie sowie Empfehlungen zum Projektmanagement und zur Organisation.

    Nicht förderfähig sind hingegen die Implementierung des ERP-Systems selbst, Softwarelizenzen und deren Konfiguration, Schulungen zur Systembedienung, laufende Projektsteuerung während der Implementierung sowie technische Dienstleistungen wie Datenmigration oder Schnittstellenprogrammierung. Diese Abgrenzung ist wichtig, weil sie genau dem Leistungsspektrum entspricht, das unabhängige ERP-Berater typischerweise anbieten: strategische Beratung und Konzeption, nicht Umsetzung.

    Kombination mit anderen Förderprogrammen

    Die BAFA-Förderung kann grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern die Gesamtförderung die förderfähigen Kosten nicht übersteigt und die De-minimis-Höchstgrenzen eingehalten werden. In einigen Bundesländern gibt es ergänzende Landesförderprogramme für Digitalisierung und Unternehmensberatung, die unter Umständen zusätzlich in Anspruch genommen werden können. Prüfen Sie die aktuellen Fördermöglichkeiten Ihres Bundeslandes, und besprechen Sie mit Ihrem Berater, welche Kombinationen sinnvoll und zulässig sind.

    Wichtig ist dabei die Transparenz: Alle in Anspruch genommenen oder beantragten Förderungen müssen im BAFA-Antrag angegeben werden. Doppelförderung derselben Beratungsleistung ist ausgeschlossen. Wenn Sie beispielsweise bereits eine Landesförderung für einen Teil der Beratung erhalten, kann die BAFA-Förderung nur für den nicht gedeckten Anteil beantragt werden.

    Fazit: Eine Förderung, die sich lohnt

    Die BAFA-Förderung für unternehmerisches Know-how ist eine der am einfachsten zugänglichen Fördermöglichkeiten für mittelständische Unternehmen. Der Antragsprozess ist überschaubar, die Bewilligungsquote hoch und der finanzielle Vorteil spürbar: Bis zu 3.200 Euro Zuschuss für eine unabhängige ERP-Beratung, die ohnehin sinnvoll ist. Wer die zeitliche Reihenfolge einhält und einen registrierten Berater wählt, kann den Zuschuss mit überschaubarem Aufwand sichern.

    Die eigentliche Botschaft aber ist nicht der Zuschuss. Es ist die Tatsache, dass der Staat die Inanspruchnahme unabhängiger Beratung für den Mittelstand ausdrücklich fördert – weil die positiven Effekte professioneller Beratung nachweisbar sind. Wenn selbst das BAFA davon überzeugt ist, dass sich unabhängige Beratung lohnt, sollte das ein Signal sein, diese Möglichkeit ernsthaft in Betracht zu ziehen.

    Nächster Schritt: Förderung gemeinsam planen

    Sie interessieren sich für eine BAFA-geförderte ERP-Beratung? In einem kostenlosen 30-minütigen Erstgespräch klären wir gemeinsam, ob Ihr Unternehmen die Fördervoraussetzungen erfüllt, welcher Beratungsumfang für Ihre Situation sinnvoll ist und wie der Antragsprozess konkret abläuft. Wir begleiten Sie durch den gesamten Förderprozess – von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.

    Häufig gestellte Fragen

    Kann ich die BAFA-Förderung auch für eine ERP-Systemauswahl beantragen?

    Ja, eine konzeptionelle Beratung zur ERP-Systemauswahl ist grundsätzlich förderfähig. Dazu gehören die Anforderungsanalyse, die Erstellung eines Kriterienkatalogs, die Marktrecherche und der strukturierte Vergleich von Systemen und Anbietern. Die konkrete Vertragsverhandlung mit Systemhäusern oder die Implementierung des ausgewählten Systems sind hingegen nicht förderfähig. Sprechen Sie mit Ihrem registrierten BAFA-Berater über die exakte Abgrenzung, damit der Antrag die förderfähigen Leistungen korrekt beschreibt.

    Wie lange dauert es vom Antrag bis zur Auszahlung des Zuschusses?

    Der gesamte Prozess dauert typischerweise drei bis sechs Monate. Die Antragsprüfung durch das BAFA benötigt zwei bis vier Wochen. Danach folgt die Beratungsphase, deren Dauer vom vereinbarten Umfang abhängt. Nach Abschluss der Beratung und Einreichung des Verwendungsnachweises dauert die Prüfung und Auszahlung nochmals zwei bis vier Wochen. Planen Sie diese Zeiträume in Ihre Projektplanung ein und stellen Sie den Antrag frühzeitig, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

    Muss ich die Beratungskosten vorfinanzieren?

    Ja, die Beratungskosten müssen vorfinanziert werden. Sie bezahlen die Rechnung des Beraters zunächst vollständig und erhalten den Zuschuss nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises auf Ihr Konto ausgezahlt. Der Zahlungsnachweis für die vollständige Begleichung der Beraterrechnung ist Teil des Verwendungsnachweises und Voraussetzung für die Auszahlung. Planen Sie die Vorfinanzierung in Ihre Liquiditätsplanung ein – der Zuschuss wird in der Regel innerhalb weniger Wochen nach Einreichung des vollständigen Verwendungsnachweises ausgezahlt.

    Quellen: BAFA, Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows (aktuelle Fassung); BAFA, Informationsblatt für Unternehmen; eigene Erfahrung aus der Begleitung geförderter Beratungsprojekte

    Wenn Sie dieses Thema in Ihrem Projekt vertiefen möchten, sprechen Sie mit uns.

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